Nachhaltigkeitsbericht 2026. Sind Sie vorbereitet?
Alles was Unternehmen jetzt über die CSRD-Berichtspflicht, ESRS-Standards und das Omnibus-Paket wissen müssen. Klar erklärt, ohne Fachchinesisch.
Was ist die CSRD?
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verändert die Anforderungen an Unternehmen grundlegend.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Sie ersetzt die bisherige NFRD und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich.
Was sind ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren einheitliche Berichtsstandards für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen. Sie umfassen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen und sorgen für Vergleichbarkeit der Berichte.
Doppelte Wesentlichkeit
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit verlangt, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Impact) als auch die finanziellen Risiken und Chancen (Financial) betrachten.
Bin ich zur Berichterstattung verpflichtet?
Beantworten Sie drei kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Schritt 1 von 3
Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen?
Schritt 2 von 3
Wie hoch ist Ihr Jahresumsatz?
Schritt 3 von 3
Ist Ihr Unternehmen kapitalmarktorientiert?
Stand: Juli 2026. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für eine verbindliche Prüfung an einen spezialisierten Berater.
Zeitplan der CSRD
Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.
CSRD tritt in Kraft
Die Richtlinie wird offiziell von der EU verabschiedet und tritt in Kraft.
Welle 1
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen beginnen mit der Berichterstattung.
Erste Berichte fällig
Erste CSRD-konforme Berichte für das Geschäftsjahr 2024 werden veröffentlicht.
Omnibus-Vereinfachungen
Das EU-Omnibus-Paket bringt Vereinfachungen und Anpassungen der Berichtspflichten.
Welle 2
Große Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden / >450 Mio. € Umsatz.
Welle 3
Kapitalmarktorientierte KMU werden berichtspflichtig.
Zentrale Themen
Die wichtigsten Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Überblick.
ESG
Environment, Social & Governance – die drei Säulen nachhaltiger Unternehmensführung bilden das Fundament der Berichterstattung.
EU-Taxonomie
Das Klassifizierungssystem der EU definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten.
Lieferkette (CSDDD)
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verpflichtet zu Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
ESRS-Standards
Einheitliche europäische Berichtsstandards strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung thematisch und inhaltlich.
Scope 1/2/3 Emissionen
Die CO₂-Bilanzierung unterscheidet direkte Emissionen (Scope 1), Energie (Scope 2) und Lieferketten-Emissionen (Scope 3).
Doppelte Wesentlichkeit
Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen auf Umwelt/Gesellschaft als auch finanzielle Risiken gleichwertig analysieren.
Beiträge & News
Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) war der Vorgänger der CSRD und betraf nur ca. 11.600 Unternehmen in der EU. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich deutlich, verlangt eine externe Prüfung der Berichte und führt mit den ESRS einheitliche Berichtsstandards ein. Zudem wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht integriert und muss digital im XHTML-Format veröffentlicht werden.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) verlangt, dass Unternehmen Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven betrachten: Erstens die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality) und zweitens die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Lage des Unternehmens (Financial Materiality). Ein Thema ist berichtspflichtig, wenn es aus mindestens einer der beiden Perspektiven wesentlich ist.
Grundsätzlich sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht direkt von der CSRD betroffen – es sei denn, sie sind kapitalmarktorientiert. Kapitalmarktorientierte KMU fallen ab 2028 (Welle 3) unter die Berichtspflicht. Jedoch können auch nicht-berichtspflichtige KMU indirekt betroffen sein, wenn Geschäftspartner oder Kunden Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette einfordern. Für diese Unternehmen bietet der freiwillige VSME-Standard eine vereinfachte Möglichkeit zur Berichterstattung.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind 12 sektorübergreifende Standards, die von der EFRAG entwickelt wurden. Sie gliedern sich in übergreifende Standards (ESRS 1 & 2), Umweltstandards (E1–E5), Sozialstandards (S1–S4) und Governance-Standards (G1). Die Standards definieren Offenlegungsanforderungen mit konkreten Datenpunkten zu Strategien, Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen.
Das Omnibus-Paket 2026 bringt wesentliche Vereinfachungen: Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht werden angehoben (auf 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. € Umsatz), die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte in den ESRS wird reduziert, und die Umsetzungsfristen für Welle 2 und 3 werden angepasst. Zudem wird der Anwendungsbereich auf weniger Unternehmen begrenzt, während die freiwillige Berichterstattung gestärkt wird.
Das hängt von der Größe und Art Ihres Unternehmens ab: Welle 1 (große kapitalmarktorientierte Unternehmen) berichtet bereits seit dem Geschäftsjahr 2024. Welle 2 (große Unternehmen über den neuen Schwellenwerten) berichtet ab dem Geschäftsjahr 2027. Welle 3 (kapitalmarktorientierte KMU) berichtet ab dem Geschäftsjahr 2028. Nutzen Sie unseren Rechner oben für eine erste Einschätzung.
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