Die EU hat die Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich neu zugeschnitten. Nach der finalen Billigung durch den Rat im Februar 2026 gilt die CSRD künftig im Kern nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Damit rückt die Pflichtberichterstattung stärker auf Großunternehmen zu, während viele kleinere und mittlere Unternehmen aus dem direkten Anwendungsbereich herausfallen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das Omnibus-Paket bündelt mehrere Vereinfachungen, die den Berichtsaufwand spürbar senken sollen:

Höhere Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Für Drittstaatenkonzerne gelten eigene Umsatzschwellen in der EU.

Weniger Pflicht-Datenpunkte: Die Anzahl der verpflichtenden Angaben in den ESRS wird deutlich reduziert. Der Fokus verschiebt sich auf die wirklich wesentlichen Informationen.

Verschobene Fristen: Die sogenannte „Stop-the-clock"-Richtlinie verschiebt den erstmaligen Berichtsstart für Unternehmen, die ursprünglich erstmals für die Geschäftsjahre 2025 oder 2026 hätten berichten müssen (Welle 2 und 3).

Stärkung der freiwilligen Berichterstattung: Für Unternehmen außerhalb des Pflichtbereichs gewinnt der freiwillige VSME-Standard an Bedeutung.

Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?

Für deutsche Unternehmen heißt das aber nicht, dass das Thema erledigt ist. Wer nicht mehr unmittelbar unter die CSRD fällt, wird vielfach trotzdem Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen — etwa an Banken, Großkunden oder im Rahmen von Ausschreibungen. Strategisch gewinnt damit die freiwillige, aber standardisierte Berichterstattung an Bedeutung.

Hinzu kommt: Die geänderten EU-Regeln sind im März 2026 in Kraft getreten und müssen innerhalb eines Jahres in deutsches Recht überführt werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich weiter im parlamentarischen Verfahren. Unternehmen sollten die nationale Umsetzung im Blick behalten, sich aber nicht auf den letzten politischen Schritt verlassen.

Unsere Einschätzung

Das Omnibus-Paket entlastet viele Unternehmen formal — die praktische Anforderung, belastbare Nachhaltigkeitsdaten liefern zu können, bleibt jedoch bestehen. Wer jetzt Datenstrukturen, Zuständigkeiten und Prozesse aufbaut, ist sowohl für die Pflichtberichterstattung als auch für Anfragen aus der Lieferkette vorbereitet. Nutzen Sie unseren Berichtspflicht-Rechner für eine erste Einschätzung.