905 veröffentlichte und prüferisch abgesicherte ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen hat EFRAG in seinem Bericht State of Play 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ausgewertet. Diese Zahl ist derzeit der umfassendste öffentlich zugängliche Anhaltspunkt dafür, wie viele Unternehmen bereits nach den europäischen Nachhaltigkeitsstandards berichtet haben.
905 Berichte sind keine EU-Gesamtzahl
Die Zahl darf nicht mit der Gesamtzahl aller CSRD-pflichtigen oder bereits berichtenden Unternehmen in der Europäischen Union gleichgesetzt werden. EFRAG beschreibt damit die eigene untersuchte Datenbasis, nicht eine vollständige amtliche Erhebung. Eine zentral geführte, belastbare EU-Statistik zu sämtlichen veröffentlichten CSRD- oder ESRS-Berichten liegt weiterhin nicht vor.
Zum Vergleich: Für die erste Berichtsperiode hatte EFRAG 656 Nachhaltigkeitserklärungen analysiert. Diese Erklärungen wurden zwischen dem 1. Januar und dem 20. April 2025 veröffentlicht und bezogen sich überwiegend auf das Geschäftsjahr 2024. Die erste Berichtswelle betraf Unternehmen, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2024 begann.
Was die Statistik für die Einordnung leistet
Die EFRAG-Auswertungen zeigen: ESRS-Berichterstattung ist bereits praktische Realität. Zugleich lassen sich aus den 905 Erklärungen weder eine Berichtsquote noch eine belastbare Aussage darüber ableiten, wie viele Unternehmen in Deutschland oder europaweit insgesamt berichtet haben. Dafür fehlen eine einheitliche Grundgesamtheit und eine amtliche Vollerhebung.
- 905 untersuchte, geprüfte ESRS-Erklärungen zum Geschäftsjahr 2025
- 656 untersuchte Erklärungen der vorherigen Auswertung für überwiegend das Geschäftsjahr 2024
- Keine amtliche EU-Gesamtzahl aller veröffentlichten CSRD- und ESRS-Berichte
Regulatorischer Rahmen verändert sich
Für die künftige Anwendung wurde der CSRD-Anwendungsbereich durch die Richtlinie (EU) 2026/470 eingegrenzt. Ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, sind grundsätzlich Unternehmen erfasst, die gleichzeitig mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz überschreiten. Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 können Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen der ersten Welle von der Pflicht ausnehmen. Die konkrete nationale Umsetzung ist daher für die eigene Einordnung entscheidend.
Für mittelständische Unternehmen bleibt die Statistik vor allem ein Marktindikator: Nachhaltigkeitsinformationen werden in Lieferketten, bei Finanzierungen und im Vertrieb zunehmend strukturiert abgefragt. Unternehmen, die nicht in den künftigen CSRD-Anwendungsbereich fallen, können hierfür den von der Kommission empfohlenen freiwilligen VSME-Standard als Orientierung nutzen.