Mit den geplanten Omnibus-Vereinfachungen wird der Anwendungsbereich der CSRD deutlich eingegrenzt. Nach der Abstimmung des EU-Parlaments im Dezember 2025 zeichnet sich ab: Die Berichtspflicht wird künftig auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz zugeschnitten. Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 fallen damit deutlich weniger Unternehmen in den Pflichtbereich als ursprünglich vorgesehen.

Die drei Berichtswellen im Überblick

Welle 1 – große kapitalmarktorientierte Unternehmen – berichtet bereits seit dem Geschäftsjahr 2024; die ersten CSRD-konformen Berichte wurden 2025 veröffentlicht.

Welle 2 umfasst nach den neuen Schwellenwerten große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz. Sie berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027.

Welle 3 betrifft kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028. Nicht kapitalmarktorientierte KMU bleiben außen vor – für sie gewinnt der freiwillige VSME-Standard an Bedeutung.

Deutschland ringt weiter um die nationale Umsetzung

Während die EU-Regeln angepasst werden, ist die deutsche Umsetzung noch nicht abgeschlossen: Das Umsetzungsgesetz wird weiter in den Ausschüssen des Bundestags behandelt. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Sie sollten nicht auf den letzten politischen Schritt warten, sondern ihre Datenstrukturen, Zuständigkeiten und Reporting-Prozesse weiter aufbauen. Denn unabhängig von der finalen deutschen Formulierung bleiben ESRS-Logik, Wesentlichkeit, Dokumentation und Prüfbarkeit zentrale Anforderungen.

Indirekt betroffen? Wahrscheinlicher als gedacht

Auch wer unter den neuen Schwellenwerten liegt, ist häufig mittelbar betroffen: Banken, Großkunden und Ausschreibungen fordern zunehmend Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette ein. Dazu kommt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 1. Januar 2024 bereits für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gilt und neben menschenrechtlichen auch umweltbezogene Pflichten enthält.

Ob Ihr Unternehmen voraussichtlich unter die Berichtspflicht fällt, können Sie in drei Fragen mit unserem Berichtspflicht-Rechner prüfen.